Die Folter steht für ein dunkles Kapitel deutscher Rechtsgeschichte. Sie bedeutete die Erpressung eines Geständnisses mit Hilfe grauenvoller Instrumente, wie z.B.: Daumenschrauben, Schnüre, Spanische Stiefel, das Ausspannen auf der Leiter, den polnischen Bock, den gespickten Hasen, das Kopfband, das Brennen mit Lichtern, das Strecken am Kloben, das Ausdehnen auf der Streckbank, den stachligen Stuhl, die Wasserfolter, die Eiserne Jungfrau, die Bambergische Tortur.
Diese Instrumente waren erdacht worden, um unmenschliche Qualen und fürchterliche Schmerzen zu erzeugen. Wir fragen uns heute, wie es möglich sein konnte, dass jahrhundertelang dieses System bestialischer Brutalität bestehen konnte? Um hierauf eine Antwort zu finden, ist es notwendig, den Weg aufzuzeigen, der die Folter als legitimes Mittel in Deutschland etablierte. Er führt über die Foltermethoden des Antiken Griechenlands und des Römischen Reiches, dem germanischen und mittelalterlichen Fehderecht zu den deutschen Femegerichten des späten Mittelalters. Am Ende stand das Verlangen das Geständnis des Angeklagten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen.
Der Historiker Julius Kleefelder zeichnet mit diesem Überblick zur Folter in Deutschland ein anschauliches Bild deutschen Rechtsempfindens im Mittelalter und der frühen Neuzeit.