Mitarbeiter, die nur noch im Wege stehen und die anderen blockieren und auch nicht belehrbar sind, werden entweder an anderer Stelle eingesetzt oder sie müssen das Unternehmen verlassen. Es ist letztlich weder den Mitarbeitern noch dem Betrieb zuzumuten, in einem „ungeliebten“ Beschäftigungsverhältnis weiter funktionieren zu müssen. Am Ende kostet das für beide Seiten nur unnötig Geld und Nerven.
Deshalb sollten rationale, die Interessen beider Seiten berücksichtigende Trennungsgespräche geführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Abmahnung enthalten sind. Am Ende muss auch bedacht werden, wie die verbleibenden Mitarbeiter reagieren werden. Ein Ende mit Schrecken ist immer einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen.